Die Allianz Chronischer Seltener
Erkrankungen (ACHSE)
Vortragsmanuskript
für das Symposium „Seltene Netzhautdegenerationen“, 17./18.9.2004, Bonn.
Veranstalter: Pro Retina Deutschland e.V. in Zusammenarbeit mit
Universitäts-Augenklinik Bonn, Augenzentrum Siegburg, und Projekt „SND-Netz in
Aktion“. Es ist vorgesehen, dass ein Auszug dieses Vortragsmanuskripts u.a. in
der übernächsten Ausgabe von „Retina aktuell“ veröffentlicht wird.
Dr. Frank
Brunsmann
Sehr
geehrte Damen und Herren,
tritt eine
Erkrankung mit einer Häufigkeit von weniger als 5 von 10.000 Menschen auf, dann
handelt es sich nach der einschlägigen EU-Definition um eine seltene Erkrankung.
Seltene Netzhautdegenerationen (SND) sind natürlich nicht die einzigen Seltenen
Erkrankungen, die es gibt - derzeit sind über 5.000 hiervon bekannt. Auch wenn
jede einzelne dieser Erkrankungen selten ist, so repräsentieren sie in ihrer
Gesamtheit in Deutschland eine die Millionengrenze weit übersteigende Zahl
von Betroffenen. In vielen
Themenfeldern ist die Interessenvertretung und Herangehensweise daher am besten
gemeinsam mit anderen Erkrankungen möglich, z.B. Mukoviszidose, Muskelerkrankungen
etc. Für diese gemeinsame Vorgehensweise hat sich die Allianz Chronischer
Seltener Erkrankungen (ACHSE) konstituiert, deren Entwicklung wir im Rahmen des
BMGS-geförderten SND-Projekts unterstützen.
1. Ziele
und Arbeitsweise der ACHSE
Ziele der ACHSE sind kurz gefasst:
-
Verbesserungen anzuregen für Forschung und Versorgung zu Seltenen Erkrankungen
- die
Vernetzung von Patienten mit Seltenen Erkrankungen und Vertretung ihrer Interessen
in in Gremien des Gesundheitswesens zu stärken
- das
öffentliche Bewusstsein und das Wissen über die Belange von Patienten mit
Seltenen Erkrankungen zu fördern
Die ACHSE
ist eine Sonderorganisation der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte
e.V., BAGH (www.bagh.de), hervorgegangen aus
dem im Jahr 2000 gegründeten „Arbeitskreis seltene Erkrankungen in der BAGH“.
Pro Retina und weitere Patientenorganisationen unter den Kooperationspartner
des SND-Projekts sind Mitglieder der ACHSE. Die ACHSE ist deutscher
Netzwerkpartner des europäischen Aktionsprogramms für Seltene Krankheiten
(PARD) und aktives Mitglied von
EURORDIS, der europäischen Organisation für seltene Erkrankungen (www.eurordis.org), die Sitz und Stimme im
entscheidenden Gremium der europäischen Zulassungsbehörde für Orphan Drugs
(also für Medikamente zu seltenen Erkrankungen) hat.
Souverän der
ACHSE ist das ACHSE-Plenum, das sich aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen
zusammensetzt. Es bestimmt halbjährlich einen Aktionsplan und wählt ein
Leitungsteam, welches es mit der Umsetzung des Aktionsplans betraut. Das Leitungsteam
ist also in erster Linie ein Arbeitsteam, das sich mit den Detailarbeiten der
Umsetzung des Aktionsplans befasst und dem Plenum über den Erfolg berichtet.
2. Beispiele für
die Interessenvertretung durch die ACHSE
Ich möchte
nun drei SND-relevante Beispiele herausgreifen, in denen die ACHSE, auch mit
Unterstützung des SND-Projekts, bereits tätig geworden ist.
-
Entwicklung angemessener Kriterien für den Wirkungsnachweis bei Behandlungen zu
Seltenen Erkrankungen
- Bildung
von Schwerpunktambulanzen
-
Interessenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss
a) Es ist
abzusehen, dass demnächst für eine steigende Zahl von SND Therapiemöglichkeiten
zur Verfügung stehen werden. Wegen ihrer Seltenheit wird es nicht möglich sein,
den Wirksamkeitsnachweis von der statistischen Aussagekraft her so zu führen,
wie dies bei häufigen Erkrankungen möglich ist. Bei nicht anerkanntem Nachweis
der Wirksamkeit können die Kosten für die Behandlung nicht von den Kassen
übernommen werden. Die ACHSE hat den Bedarf formuliert, dass Evidenzkriterien
entwickelt und angewandt werden, welche an die bei seltenen Erkrankungen
existierenden Möglichkeiten angepasst sind. Die von der ACHSE an verschiedenen
Stellen vertretene Forderung würde, wenn erfolgreich, nachhaltig wirken und
zukünftig allen SND-Betroffenen zu Gute kommen.
b) Von der
Usher-Gruppe wurde der Bedarf nach Schwerpunktambulanzen geäußert, jedoch
fühlte man sich alleine überfordert, für geeignete gesetzliche und sonstige
Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Usher-Gruppe beteiligte sich auf Anregung des
SND-Projekts an einer Resolution, die von der ACHSE in einem durchaus langwierigen
Prozess entwickelt und in die gesundheitspolitische Diskussion eingebracht wurde.
Im Resultat führte dies zu einem eigenen neuen Gesetzesparagrafen – 116b SGB V,
der seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist und auf dessen Grundlage Kassen mit
Krankenhäuser zu einer, allerdings begrenzten, Zahl einzeln aufgeführter seltener Erkrankungen Verträge
zur ambulanten Versorgung im Krankenhaus abschließen können. Diese Liste wird
regelmäßig gemäß der Gesetzesvorgabe vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
aktualisiert. Damit auch SND in diese Liste aufgenommen werden, hat Pro Retina
mit Unterstützung ihres Wissenschaftlich-medizinischen Beirats sowie des
SND-Projekts dem G-BA Argumente für die Aufnahme auch der SND geliefert.
Übrigens fanden in dieser Argumentation bereits Ergebnisse Berücksichtigung,
die in Selbsterhebungen von SND-Gruppen ermittelt wurden, z.B. zahlenmäßige
Angaben zu sehr späten Diagnosestellung des behandelbaren Refsum-Syndroms. Die
ACHSE plant, demnächst eine kritische Zwischenbilanz zur zögerlichen Umsetzung
der gesetzlichen Vorgabe zu erstellen.
c)
Entscheidungen über Rahmenbedingungen, welche die medizinische Versorgung
angehen, werden in zahlreichen Fällen vom G-BA getroffen, so z.B. was Maßnahmen
zur Qualitätsbewertung und – sicherung angeht, oder z.B. die
Erstattungsfähigkeit von technischen Hilfen und Medikamenten. Der G-BA hat
insbesondere die Aufgabe, zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären
Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Auf die Patientenmitwirkung
im G-BA möchte ich wegen der besonderen Tragweite an dieser Stelle
ausführlicher eingehen.
Beim behandelbaren Refsum-Syndrom
z.B. wurde wegen fehlender Wirksamkeitsnachweise von einzelnen Kassen die
dauerhafte Weiterführung der Kostenübernahme einer bestimmten Behandlung abgelehnt.
Der dieser Ablehnung zugrunde liegende Beschluss war im Bundesausschuss zuvor
von den Vertreter der Kassen und Ärzte gefasst worden. Bis Ende letzten Jahres
tagte dieser Ausschuss ohne Beteiligung von Patienten. Seit Januar 2004 ist die
Patientenbeteiligung gesetzlich vorgesehen und geregelt, und zwar in Form eines
Mitberatungsrechtes (nicht jedoch eines Mitentscheidungsrechtes). So werden
z.B. in den Sitzungen im Unterausschuss neben 6 Vertretern der Kassen und 6
Vertretern der Ärzte nunmehr auch bis
zu 6 Vertreter der Patienten Platz nehmen. Alle Teilnehmer an den Beratungen
sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Beratungsergebnisse werden
veröffentlicht (www.g-ba.de) und können
natürlich angefochten werden. Die Entscheidungen des G-BA werden in Unterausschüssen
vorbereitet, deren Vorlagen jeweils in eigens eingerichteten Arbeitsgruppen
vorbereitet werden. Es gelang dem Deutschen Behindertenrat (DBR), innerhalb kürzester
Zeit eine funktionierende Aufbau- und Ablauforganisation der Patientenvertretung
für diese Gremien einzurichten, und es funktioniert erstaunlich gut. Hieran hat
sich auch die ACHSE beteiligt.
Die
Erfahrung zeigt, dass die gemeinsamen Sitzungen des G-BA von einem sachlichen
Gesprächsklima geprägt sind, bei dem auf die Argumente und Nachfragen von
Patientenseite eingegangen wird und dies durchaus auch auf den
Diskussionsverlauf und das Beratungsergebnis positiven Einfluss haben kann.
Wortmeldungen werden, wie die Redezeit,
fair behandelt. Maßgeblich ist die Sachlichkeit und Begründung des Arguments.
Bei der Entscheidung ist klar, wer entscheidet: Ärzte- und Kassenseite, nicht
Patienten. Für ein aktives Mitglied eines Unterausschusses kann die sachliche
Vorbereitung auf eine Sitzung je nach Themenbereich durchaus 5– 10 Arbeitstage
betragen.
Wenn Sie
Anfang dieses Jahres in der Tagesschau z.B. die Entscheidung zur Zuzahlungsregelung
für chronisch Kranke gehört haben, so fand diese Entscheidung bereits unter
Beteiligung von Patientenvertretern an den Beratungen statt, nicht aber, wie
gesagt, an der Entscheidung. Ohne die Patientenbeteiligung hätte die Entscheidung
möglicherweise anders ausgesehen.
Themenbezogene
und ständige Vertreter werden vom Deutschen Behindertenrat (DBR) nach
sachlichen Gesichtspunkten benannt. Die ACHSE ist als Sonderorganisation der
BAGH auch Mitglied des DBR und kann sich so direkt an Vorschlägen für die
Benennung sachkundiger Patientenvertreter zum G-BA beteiligen. So hat der
Vorstand der Pro Retina mit Unterstützung des SND-Projekts einzelne
SND-Ansprechpartner als themenbezogene Vertreter für den Fall vorgeschlagen,
dass das jeweilige Krankheitsbild Gegenstand einer Beratung werden sollte.
Auch wenn
keine spezifische seltene Erkrankung thematisiert wird, tauchen in der Arbeit
der ständigen Vertreter im G-BA immer wieder Punkte auf, bei denen auch Belange
der seltenen Erkrankungen berührt werden. Hier kann durch die ACHSE eine sachgerechte Entscheidung
unterstützt werden.
Soweit diese
drei Beispiele. Ich hoffe, es wurde die Relevanz einer Interessenvertretung
durch die ACHSE deutlich.
3.
Schlussfolgerungen für die zukünftige Patientenbeteiligung im SND-Bereich
a) Wir konnten zwar im SND-Projekt im Rahmen
unserer Aktionsforschung am Beispiel SND Möglichkeiten und aktuelle Grenzen der
Patientenbeteiligung ausloten, und gehen hier auch in Zukunft weiter voran.
Jedoch klafft im SND-Bereich (wie auch bei anderen Krankheitsbildern) eine
erhebliche Lücke zwischen den Möglichkeiten der Patientenbeteiligung
einerseits, sowie dem Vorhandensein konkreter Bedarfsformulierungen und
insbesondere persönlichen Mitwirkungen andererseits. Diese Lücke gilt es, mit
geeigneten Vorkehrungen zu schließen. Nicht verschweigen möchte ich, dass der
effektive Einsatz bei der Patientenmitwirkung auf der gesundheitspolitischen
Ebene mit einem erheblichen zeitlichen Einsatz verbunden sein kann. Was wir uns
wünschen, ist, dass in einem Verband von 5000 oder 6000 Mitgliedern diejenigen,
die in der Lage wären und interessiert sind, zur besseren Nutzung der
Beteiligungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen beizutragen, erreicht
werden, dass ihnen Wege des Einsatzes aufgezeigt werden, und dass sie in Lernpartnerschaften
und durch Schulungen unterstützt werden.
b) Ferner
fehlt es noch an geeigneten Methoden, um die Bedarfe und Erfahrungen der
Patienten zu transportieren. Es gibt bzgl. der Arbeit des G-BA durchaus
zahlreiche schriftliche Patientenmitteilungen, jedoch sind diese oft von
geringer qualitativer Güte. Hier stellt übrigens die o.g. Stellungnahme der Pro
Retina im Zusammenhang mit der ambulanten Versorgung im Krankenhaus eine der
positiven Ausnahmen dar. Zusammen mit der Stabsstelle Methodologie des G-BA
wird im DBR mit Beteiligung der ACHSE nach geeigneten Wegen gesucht, um hier
methodisch voranzukommen. Während auf ärztlicher Seite Qualitätsmaßstäbe wie
die der Evidenzbasierten Medizin (EbM) angesetzt werden, werden auch auf
Patientenseite Verfahren benötigt, die von Patienten und
Patientenorganisationen mit ihren begrenzten Möglichkeiten geschultert werden
können. So können z.B. Selbsterhebungen einen brauchbaren Anhaltspunkt liefern.
Der Ansprechpartner für Zapfen-Stäbchen-Dystrophie hat mit Unterstützung des
SND-Projekts exemplarisch eine Selbsterhebung durchgeführt und ausgewertet..
Hier wird es in Zukunft darauf ankommen, die Planung, Anwendung uns Auswertung
des Instruments „Patientenselbsterhebung“ in einer geeigneten Weise mit den Ansprechpartnern
weiterzuentwickeln. Ferner ist an eine Patienten-Anhörung zu denken. Eine
Anhörung hat den Vorteil, dass man direkt nachfragen kann und es zum Dialog
kommt, womit der Aufwand im Vergleich zu einer schriftlichen Erhebung vergleichsweise
gering ist, und hierbei auch auf die besonderen sehbehindertenbedingten Beschränkungen
Rücksicht genommen werden kann.
Es ist
erstaunlich und stimmt hoffnungsfroh, wie viel in relativ kurzer Zeit bzgl.
Patientenbeteiligung erreicht werden konnte, auch durch das Engagement der
ACHSE.
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.